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Musterberechtigungen

Kursangebote

  • H135

    Ausbildungsinhalt

    Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

    Die theoretische Schulung umfasst je nach Vorkenntnissen min. 56 Stunden und findet in Rheinmünster statt. Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einem multiple Choice Test.

    Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 8 Stunden und wird sowohl real als auch im Simulator durchgeführt. Trainiert werden alle Verfahren, die Sie zum sicheren Betrieb des Hubschraubers befähigen. Den Abschluss bildet ein mindestens einstündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer.

     

    Lehrpersonal

    Die theoretische Ausbildung wird durch erfahrene Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) oder entsprechend qualifizierte Theorielehrer (GI) vermittelt. Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) führen auch die Flugausbildung durch.

     

    Allgemeine Voraussetzungen

    Alle Bewerber müssen im Besitz

    • einer gültigen Erlaubnis für Hubschrauberführer (PPL(H), CPL(H) oder ATPL(H)) und
    • eines gültigen Flugtauglichkeitszeugnisses sein.

    Soweit sich die Musterberechtigung auch auf Flüge nach Instrumentenflugregeln erstrecken soll, muss der Bewerber Inhaber einer gültigen Instrumentenflugberechtigung IR(H) für Hubschrauber sein.

    Per E-Mail Kontakt aufnehmen
  • H145

    Ausbildungsinhalt

    Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

    Die theoretische Schulung umfasst je nach Vorkenntnissen mindestens 56 Stunden und findet am Operation Center der DRF Luftrettung am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden statt. Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einem Multiple-Choice-Test.

    Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 8 Stunden und wird sowohl real als auch im Simulator durchgeführt. Trainiert werden alle Verfahren, die Sie zum sicheren Betrieb des Hubschraubers befähigen. Den Abschluss bildet ein mindestens einstündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer.

     

    Lehrpersonal

    Die theoretische Ausbildung wird durch erfahrene Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) oder entsprechend qualifizierte Theorielehrer (GI) vermittelt. Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) führen auch die Flugausbildung durch.

     

    Allgemeine Voraussetzungen

    Alle Bewerber müssen im Besitz

    • einer gültigen Erlaubnis für Hubschrauberführer (PPL(H), CPL(H) oder ATPL(H)) und
    • eines gültigen Flugtauglichkeitszeugnisses sein.

    Soweit sich die Musterberechtigung auch auf Flüge nach Instrumentenflugregeln erstrecken soll, muss der Bewerber Inhaber einer gültigen Instrumentenflugberechtigung IR(H) für Hubschrauber sein.

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  • EC145

    Ausbildungsinhalt

    Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

    Die theoretische Schulung umfasst je nach Vorkenntnissen mindestens 46 Stunden und findet in Rheinmünster statt. Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einem Multiple-Choice-Test. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 8 Stunden und wird sowohl real als auch im Simulator durchgeführt. Trainiert werden alle Verfahren, die Sie zum sicheren Betrieb des Hubschraubers befähigen.

    Den Abschluss bildet ein mindestens einstündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer.

     

    Lehrpersonal

    Die theoretische Ausbildung wird durch erfahrene Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) oder entsprechend qualifizierte Theorielehrer (GI) vermittelt. Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) führen auch die Flugausbildung durch.

     

    Allgemeine Voraussetzungen

    Alle Bewerber müssen im Besitz

    • einer gültigen Erlaubnis für Hubschrauberführer (PPL(H), CPL(H) oder ATPL(H)) und
    • eines gültigen Flugtauglichkeitszeugnisses sein
    Soweit sich die Musterberechtigung auch auf Flüge nach Instrumentenflugregeln erstrecken soll, muss der Bewerber Inhaber einer gültigen Instrumentenflugberechtigung IR(H) für Hubschrauber sein.
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  • BO105

    Ausbildungsinhalt

    Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Die theoretische Schulung umfasst je nach Vorkenntnissen mindestens 24 Stunden und findet in Rheinmünster statt. Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einem Multiple-Choice-Test. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 3 Stunden und wird am Operation Center der DRF Luftrettung am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden durchgeführt. Trainiert werden alle Verfahren, die Sie zum sicheren Betrieb des Hubschraubers befähigen.

    Den Abschluss bildet ein mindestens einstündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer.

     

    Lehrpersonal

    Die theoretische Ausbildung wird durch erfahrene Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) oder entsprechend qualifizierte Theorielehrer (GI) vermittelt. Lehrberechtigte für Musterberechtigungen (TRI) führen auch die Flugausbildung durch.

     

    Allgemeine Voraussetzungen

    Alle Bewerber müssen im Besitz

    • einer gültigen Erlaubnis für Hubschrauberführer (PPL(H), CPL(H) oder ATPL(H)) und
    • eines gültigen Flugtauglichkeitszeugnisses sein
    Soweit sich die Musterberechtigung auch auf Flüge nach Instrumentenflugregeln erstrecken soll, muss der Bewerber Inhaber einer gültigen Instrumentenflugberechtigung IR(H) für Hubschrauber sein.
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