IR(H) mit Abschluss auf H135
Der Lehrgang dient zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauber mit Abschluss auf der EC135 T3H.
Der Lehrgang gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Fernlehrgang mit mind. 3 Wochen Laufzeit (je nach vorhandener Lizenz) und einem mind. 2 Tage dauerndem Präsenzseminar. Während der Theorie werden alle erforderlichen Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:
-
Flugplanung
-
Funknavigation
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Instrumentenkunde
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Luftrecht
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Menschliches Leistungsvermögen
-
Meteorologie
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Sprechfunkverfahren
Den Abschluss der Theorie bildet die Prüfung beim LBA in Braunschweig.
Die praktische Schulung unterteilt sich in mind. 40 Stunden Ausbildung in einem FNPT II und mind. 10 Stunden Flugausbildung im Hubschrauber.
Am Ende der Ausbildung steht ein ca. zweistündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer für Instrumentenflug.
Erforderliche Lizenz
Bewerber um eine IR(H) müssen im Besitz folgender Lizenz sein:
a) mindestens einer PPL(H)
i. und der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 Ziffer i oder
ii. einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder
b) einer CPL(H) oder ATPL(H)
Mindestalter
Für den Erwerb der IR(H) ist kein Mindestalter vorgegeben. Jedoch ergibt sich aus §3 LuftfunkV die Forderung, wonach für den Erwerb des AZF E das 18. Lebensjahr vollendet sein muss.
IR(H) mit Abschluss auf H145
Der Lehrgang dient zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauber mit Abschluss auf der H145.
Der Lehrgang gliedert sich auf in eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Fernlehrgang mit mind. 3 Wochen Laufzeit (je nach vorhandener Lizenz) und einem mind. 2 Tage dauernden Präsenzseminar. Während der Theorie werden alle erforderlichen Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:
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Flugplanung
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Funknavigation
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Instrumentenkunde
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Luftrecht
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Menschliches Leistungsvermögen
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Meteorologie
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Sprechfunkverfahren
Den Abschluss der Theorie bildet die Prüfung beim LBA in Braunschweig.
Die praktische Schulung unterteilt sich in mind. 40 Stunden Ausbildung in einem FNPT II und mind. 10 Stunden Flugausbildung im Hubschrauber.
Am Ende der Ausbildung steht ein ca. zweistündiger Prüfungsflug mit einem erfahrenen Prüfer für Instrumentenflug.
Erforderliche Lizenz
Bewerber um eine IR(H) müssen im Besitz folgender Lizenz sein:
a) mindestens einer PPL(H)
i. und der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 Ziffer i oder
ii. einer ATPL in einer anderen Luftfahrzeugkategorie oder
b) einer CPL(H) oder ATPL(H)
Mindestalter
Für den Erwerb der IR(H) ist kein Mindestalter vorgegeben. Jedoch ergibt sich aus §3 LuftfunkV die Forderung, wonach für den Erwerb des AZF E das 18. Lebensjahr vollendet sein muss.